Kennzeichnungspflicht Italien
Informationen zur gültigen Kennzeichnungspflicht für Importeure von Verpackungen und Produkten nach Italien
Wie in Frankreich gilt in Italien eine Kennzeichnungspflicht für Verpackungen. Sie geht auf das Dekret 116/2020 zurück, das seit dem 1. Januar 2023 vorgibt, dass alle in Italien in Verkehr gesetzten Verpackungen konform gekennzeichnet werden müssen. Verpackungen, die bis zum 1. Januar 2023 schon in Verkehr gesetzt wurden, dürfen noch bis Ausschöpfen des Lagerverstands abverkauft werden. Die Regelungen zur Kennzeichnung sind eine Kombination aus verbindlichen Vorgaben und freiwilligen Empfehlungen.
Recyclingfähige Verpackungen, die beim italienischen Endverbraucher anfallen, sollen von anderen unterschieden werden können, damit sie sachgerecht entsorgt werden können. Dabei wird unterschieden zwischen Gewerbeverpackungen und Haushaltsverpackungen – in beiden Fällen gilt, dass die Angaben auf Italienisch aufgebracht werden müssen:
1) Gewerbeverpackungen (bzw. „B2B-Verpackungen“ – solche Verpackungen, die ausschließlich im Handel verbleiben): die Verpackung muss den Code des Werkstoffes für jede manuell trennbare Komponente ausweisen (gemäß 129/97/EG) Weitere Informationen – wie Hinweise auf die korrekte Mülltrennung – können freiwillig hinzugefügt werden.
2) Haushaltsverpackungen (solche Verpackungen, die für den Endverbraucher bestimmt sind): jede manuell trennbare Komponente muss folgende Informationen ausweisen:
a) Identifikationscode des Verpackungsmaterials gemäß 129/97/EG
b) Hinweise für die Entsorgung (die Empfehlung lautet, die Formulierung „Raccolta (famiglia di materiale)“ [Sammlung (qua Gewicht überwiegendes Material)] zu verwenden oder aber das Hauptmaterial anzugeben und diesem den Wortlaut „Raccolta differenziata” [getrennte Müllsammlung] anzufügen)
Beispiel für eine Komponente aus Papier, Pappe, Karton: „Raccolta carta“ ODER „Carta. Raccolta differenziata“
Ebenfalls zu empfehlen ist der ergänzende Zusatz: „Verifica le disposizioni del tuo Comune” (Bitte überprüfen Sie die Entsorgungsbestimmungen Ihrer Gemeinde).
Alle zusätzlichen Informationen können freiwillig hinzugefügt werden.
Tipp: Eine sehr ausführliche Handreichung zur Umweltkennzeichnung in Italien bieten dieses Merkblatt des italienischen Systemanbieters CONAI und die zugehörigen FAQs.
Die jeweiligen Informationen über Zusammensetzung und richtige Entsorgung können ggf. auch über QR-Codes oder Webseiten übermittelt werden. Hierzu lesen Sie mehr in diesem Leitfaden zur Nutzung digitaler Kanäle für die Kommunikation der Umweltkennzeichnung.
Hinweis: Über die Verpackungskennzeichnung hinaus gelten in Italien – ebenso wie unter dem Verpackungsgesetz in Deutschland – generelle Vorgaben für da Inverkehrbringen von Verpackungen. Bei unserem Partner Lizenzero.eu können Sie sich informieren, inwiefern die italienische Gesetzgebung oder die eines anderen EU-Landes aus Sie zutrifft.