Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dymafol GmbH

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen, die von uns erbracht werden. Der Kunde erkennt diese als für ihn verbindlich an. Die Geschäftbedingungen gelten auch dann, wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt werden. Abweichende Bedingungen des Auftragsgebers gelten nur, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.

1. Auftrag

Alle Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder die Anlieferung der Ware verbindlich. Für den Auftragsinhalt und Auftragsumfang ist unsere Bestätigung, bzw. Lieferschein oder/und Rechnung ausschließlich verbindlich. Mündliche Absprachen werden nicht getroffen. EDV-Auftragsbestätigungen sind auch ohne Unterschrift rechtsgültig.

2. Preise

Den Preisen liegen die bei Vertragsabschluss gültigen Rohstoff- und Fertigungskosten zugrunde. Sollten sich nach Abschluss eines Rahmenauftrages außergewöhnliche Kostenänderungen ergeben, behalten wir uns eine angemessene Preiskorrektur vor.

Die Preise für Dienstleistungen gelten unter dem Vorbehalt, dass bei Angebotsabgabe alle relevanten Informationen vorhanden sind. Sollte sich bei Auftragserteilung gegenüber dem Angebot eine Änderung ergeben, werden die zusätzlichen Kosten in einem ergänzenden Angebot aufgeführt.

Der Kunde kann dann berechtigt vom Vertrag zurücktreten oder kündigen. Kosten, die auf Grund einer nachträglichen Änderung des Auftrages durch den Auftraggeber entstehen, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

Alle angegebenen Preise verstehen sich rein netto, inklusive Verpackung, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Lieferzeiten

Liefertermine werden schriftlich bestätigt. Kommt es aufgrund von Lieferproblemen bei Zulieferern zu Verzögerungen, wird eine angemessene Nachfrist gestellt. Rahmen- und Abrufaufträge sind, sofern nichts anderes vereinbart, innerhalb von 6 Monaten nach Auftragserteilung abzunehmen. Nach dieser Frist wird der Warenwert, sowie die ab diesem Termin anfallenden Lagerkosten berechnet.

4. Verpackung

Die Verkaufspreise verstehen sich einschließlich einer Transportverpackung und/oder der sicheren Palettierung auf Euro-Tauschpaletten. Euro-Paletten sind bei der Anlieferung gegen gleichwertige Paletten zu tauschen. Ist dies nicht möglich, werden die Paletten 4 Wochen nach Lieferung in Rechnung gestellt. Unsere Preise beinhalten keine Entsorgungskosten, DSD-Gebühren etc.

5. Maß- und Mengenabweichungen

Branchenübliche Maß- und Mengenabweichungen, bedingt durch Material- oder Verarbeitungsarten können nicht beanstandet werden. Standardartikel liefern wir in den angegebenen Verpackungseinheiten.

Für Sonderfertigungen behalten wir uns folgende Mehr- und Minderlieferungen vor, die auch für Ersatzlieferungen gelten: bis 500 Stück: +/- 30%, bis 1.000 Stück +/- 20%, bis 2.000 Stück +/- 15%, darüber hinaus +/- 10%. Teillieferungen sind zulässig. Zusätzliche Frachtkosten entstehen dem Kunden hierdurch nicht.

6. Gewichts- und Farbabweichungen

Gewichtsabweichungen von +/- 5% gelten als handelsüblich. Für Abweichungen in der Materialfarbe, der Materialverbindung sowie der Druckfarbe haften wir nur dann, wenn sie für den Käufer unter Berücksichtigung seiner Interessen unzumutbar sind. Die Verarbeitung der Wellpappverpackungen wird branchenüblich durchgeführt.

7. Klischee- und Stanzwerkzeuge

Die hierfür anfallenden Aufwendungen werden für alle Erstlieferungen zum Selbstkostenpreis anteilig in Rechnung gestellt. Die Klischees und Stanzwerkzeuge bleiben Eigentum der Hersteller. Die Aufbewahrung der Klischees und Werkzeuge erfolgt nach der letzten Lieferung maximal für 2 volle Jahre.

8. Frachtkosten und Versand

Alle angebotenen Preise verstehen sich für einen Auftragswert ab € 250,00 frei Haus. Darunter berechnen wir einen Versandkostenanteil von € 7,50 je Paket. Der Versand erfolgt durch eigene Fahrzeuge oder von uns eingesetzte Spediteure und Paketdienste.

Der Mindestbestellwert beträgt € 50,00 Netto-Warenwert.

9. Versicherung von Kundenware

Die uns für Kommissionierung oder Lohnverpackung überlassene Ware wird in unserem Lager eingelagert. Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung der Ware bis zu € 50.000,00 gegen Diebstahl, Einbruch, Feuer, Sturm + Hagel, sowie Vandalismus, durch den Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Höhere Warenwerte müssen vom Kunden angegeben werden und werden zu Selbstkosten höher versichert. Dieser Betrag wird im Angebot extra aufgeführt.

10. Beanstandungen, Gewährleitung und Haftung

Alle Angaben über Eignung und Anwendung unserer Erzeugnisse befreien den Vertragspartner oder Verwender nicht von eigenen Prüfungen, insbesondere vor der Weiterverarbeitung oder Weiterverwendung.

Die Waren sind unverzüglich nach der Lieferung zu prüfen und mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln.

Die Überlassung von Mustern entbindet den Käufer nicht von der eigenen Überprüfung der Waren. Die Ware gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung bei uns eine Rüge eintrifft. Beim Vorliegen einer Beanstandung oder eines Mangels sind wir lediglich verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist, die jedoch nicht kürzer als die Lieferzeit sein darf, nach unserer Wahl nachzubessern oder nachzuliefern.

Ist die Ware bereits be- oder verarbeitet, steht dem Kunden unter Voraussetzung der obigen Regelung lediglich das Recht auf Minderung zu, das jedoch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist erlischt.

Weiter Ansprüche des Kunden, wie Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht die Voraussetzung des § 309, Ziff. 7 BGB neue Fassung vorliegen oder wir arglistig gehandelt haben.

Wir haften nicht, soweit Schäden an den Waren des Kunden auf unsachgemäße Behandlung, Lagerung, Transport oder Umverpackung zurückzuführen sind. Wir übernehmen auch keine Haftung für Schäden, die darauf beruhen, dass die Verpackung geändert wurde, eine beschädigte Verpackung ohne unsere Hinzuziehung geöffnet oder an der Verpackung sonstige Eingriffe ohne unser Beisein oder Einwilligung vorgenommen wurden, soweit nicht die Voraussetzung des § 309, Ziff. 7 BGB neue Fassung vorliegen oder wir arglistig gehandelt haben.

Unsere Haftung erstreckt sich nur auf mit dem Kunden vereinbarte Transport- und/oder Lagerzeit.

Nehmen wir Ware nach Vereinbarung zurück, sind hierfür entstehende Kosten vom Käufer zu tragen. Ausgenommen ist eine Rücknahme von Sonderfertigungen.

11. Verjährung

Alle Mängel, Mangelfolge- und Schadensersatzansprüche gegen uns verjähren nach einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Anlieferung der Ware, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

12. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware oder Leistung bleibt bis zur Bezahlung unser Eigentum. Bei Weiterverkauf treten an die Stelle der Ware die dem Käufer zustehenden Forderungen, die hierdurch an uns abgetreten werden. Verpfändungen der uns gehörenden Ware an Dritte ist untersagt. Von einer etwaigen Pfändung der Ware oder einer an uns abgetretenen Forderung ist uns unverzüglich Nachricht zu geben.

13. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum, netto. Frachtkosten, sowie Kosten für Stanzwerkzeuge und Druckvorkosten werden von uns gegebenenfalls vorab berechnet und sind rein netto, sofort zu begleichen.

Unsere Dienstleistungen berechnen wir mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen, netto.

Bei Zielüberschreitung erfolgen keine neuen Lieferungen bis zum Ausgleich der offenen Beträge. Wir haben dann das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauskasse zu verlangen. Verzugszinsen werden nach der gesetzlichen Regelung berechnet.

Bei Erstaufträgen behalten wir es uns vor, Vorauskasse zu berechnen.

Bei Zahlungseinstellung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Käuferseite ist die offene Gesamtforderung sofort zahlungsfällig.

14. Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Linsengericht. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

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