Kennzeichnungspflicht in Frankreich

KKennzeichnungspflicht in Frankreich

 

Das Triman-Logo: Regelungen für den Import von Produkten und deren Verpackungen nach Frankreich.

Ähnlich wie auch in Italien gilt in Frankreich eine Kennzeichnungspflicht für Verpackungen. Diese gilt für alle Verpackungen, die über den französischen Endverbraucher in den Haushaltsmüll gelangen. Sie sind seit 1. Januar 2021 mit dem sogenannten Triman-Logo zu kennzeichnen, damit sie fachgerecht entsorgt werden können. Unternehmen und nicht-französische (Online-)Händler, die Produkte an Privatkunden in Frankreich vertreiben, sind dazu verpflichtet, sich an die Kennzeichnungspflicht zu halten.

Wann muss das Triman Logo aufgebracht werden?

Ob Ihre Produkte mit dem Triman-Logo gekennzeichnet werden müssen, können Sie anhand der folgenden Grafik überprüfen:

Alles Wichtige zum Triman-Logo

Das Logo soll französische Verbraucher darüber informieren, wie ihre Abfälle zu sortieren und recyceln sind. Es besteht aus drei Teilen:

  • Die Personsymbolisiert den verantwortungsbewussten Verbraucher
  • Die drei Pfeile stehen für die Sortierung und Sammlung zur besseren Abfallverwertung
  • Der umschließende Pfeil symbolisiert das Recycling

 

 

 

Sie können das Triman-Logo als PNG-Datei herunterladen:

  1. Rechts-Klick auf folgenden Link: Triman-Logo
  2. „Link speichern unter…“ auswählen
  3. PNG-Datei abspeichern

 

Hinweise auf Web- und Produktseiten sind nicht mehr zulässig. Es muss direkt auf dem Produkt und/oder der Verpackung angebracht werden.

Ergänzt wird das Triman-Logo durch die grafische Darstellung der Sortier-Infos („info tri“). Sie enthalten neben dem Länderkürzel FR für Frankreich auch die einzelnen Verpackungsbestandteile und das zugehörige Abfallbehältnis.

Für die einheitliche Darstellung des aktuellen Logos gilt bis zum 9. März 2023 eine Übergangsfrist.

Ausnahme von dieser Regel:

  • Verpackungen, die vor dem 9. September 2022 produziert wurden und spätestens bis zum 9. März 2023 in Verkehr gebracht wurden, sind von dieser Frist ausgenommen und dürfen auch nach dem 9. März 2023 noch verkauft werden.

Wie wird in Frankreich getrennt?

Alle nicht aus Glas bestehenden Verpackungen werden in der „Gelben Tonne“ entsorgt, während Glas-Verpackungen im grünen Glascontainer entsorgt werden. Besteht eine Verpackung aus mehreren Komponenten, müssen diese getrennt voneinander aufgeführt und mittels Sortierhinweis eingeordnet werden.

Beispiel:

Zu den Möglichkeiten und Vorgaben der Darstellung der Trennhinweise finden Sie im Handbuch des Systembetreibers CITEO vollumfängliche Informationen.

Hinweis: Neben der Kennzeichnungspflicht gilt auch in Frankreich – ähnlich wie im Kontext des deutschen Verpackungsgesetzes – eine Lizenzierungspflicht für Verpackungen. Unser Partner Lizenzero.eu stellt Ihnen einen Service zur Verfügung, über den Sie ermitteln können, ob die französische Gesetzgebung oder die eines anderen EU-Landes für Sie relevant ist.

 

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